Schiessplatz Wichlen: Überarbeitete Benutzungsordnung für zivile Nutzung des Geländes
Um den sicheren Betrieb des Schiessplatzes Wichlen zu erhöhen und die Tier- und Pflanzenwelt zu schützen, hat das VBS 2022 eine Benutzungsordnung erarbeitet sowie ein gerichtliches Verbot beantragt. Aufgrund zahlreicher Einsprachen hat sich armasuisse Immobilien dazu entschlossen, die Benutzungsordnung für die zivile Nutzung des Geländes in Abstimmung mit der Gemeinde Glarus Süd zu überarbeiten und ab Herbst 2023 in Kraft zu setzen.