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Veröffentlicht am 31. August 2021

Einsicht in amtliche Dokumente

Jede Person hat das Recht, amtliche Dokumente einzusehen und Auskünfte über deren Inhalt zu erhalten. Dies geht aus dem Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) hervor. Erfahren Sie hier mehr über das BGÖ und wie Sie Zugang zu amtlichen Dokumenten der armasuisse beantragen können.

Leiter Recht, Transport und Zoll

Patrick Anliker
Guisanplatz 1
CH-3003 Bern